
Schon in der Vergangenheit gab es Gesetze zum Schutz der Nichtraucher im Land. Manche Regelungen waren sogar strenger als die neue Regelung. Aber es gibt auch acht Kantone, die bis jetzt nur wenige Gesetze zum Schutz der Nichtraucher haben. In diesen acht Kantonen wird das neue Verbot für einen Mindestschutz sorgen. Die anderen Kantone können ihre strengeren Regeln behalten.
Ab dem 1. Mai darf in Gaststätten, die größer sind als 80 Quadratmeter, nicht mehr geraucht werden. Nur, wenn es ein eigenes Raucherzimmer gibt, gilt eine Ausnahme. In Schulen, Sportanlagen, Kinos und Einkaufszentren darf auch nicht mehr geraucht werden. Für den Arbeitsplatz gibt es aber eine Ausnahme. In einem Einzelbüro dürfen Arbeitnehmer auch jetzt noch rauchen. Wenn noch ein Kollege im Zimmer sitzt, ist das Rauchen im Büro nicht mehr erlaubt.
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